Stellenvermittlungsbüro für Unternehmen aus Bern
Schauen Sie sich das Arbeitsvermittlungsgesetz an, das im Artikel 19 Absatz 5B klar besagt, dass Sie jederzeit die Agentur durch eine andere ersetzen können. Sie müssen lediglich auf die Formalien achten, die vorsehen, dass Sie die gesetzliche bzw. die Agentur-bezogene Kündigungsfrist einzuhalten haben. Damit Sie es leicht haben bei diesem Vorgang, unterstützen wir Sie bei allen Formalitäten, so dass Sie sich wieder neu orientieren können. Das Gefühl, dass Sie, auch wenn Sie schon eine Weile unzufrieden mit der aktuellen Agentur sind, nicht “aus dem Spiel heraus kommen”, muss also nicht entstehen. Das Temporärbüro wechseln ist, glauben Sie uns, eine alltägliche Angelegenheit, die die Dynamik des Arbeitsmarkts gut wieder spiegelt. Als Unternehmer sollten Sie zur Tat schreiten und aktiv einen Wechsel erwägen. Dieser wird Ihnen neue Konditionen bringen und “frisches” Personal. Die Zukunft wird also gut aussehen; nur ein kleiner Schritt, eine Entscheidung ist nötig, und Sie können mit mehr Erfolg in die Zukunft starten.
Unsere Leistungen:
- Dauerstellen
- Temporärstellen
- Try & Hire
- Payroll/Outsourcing
- 365 Tage Notdienst
Wir bei Personal24 suchen aktiv die besten Kandidaten für den Job. Denn wir wissen, dass Fachkräfte heutzutage ein kostbares Gut sind. Deshalb warten wir nicht darauf, dass Bewerber sich bei uns melden. Wir suchen permanent und aktiv nach passenden Kandidaten, in Deutschland und auch im Ausland. So können wir Ihnen immer die besten Kandidaten vorstellen.