Kann ich mein Temporärbüro / Personalbüro wechseln?

Fast jeder Unternehmer oder Arbeitnehmer stellt sich diese Frage.

Der Wechsel des Temporärbüros / Personalbüros unterliegt einer einfachen gesetzlichen Grundlage, welche es zu beachten gibt.

Die Wahl einer temporären Einstellung ist jedem frei überlassen.

Gemäss Arbeits­vermittlungs­gesetz AVG Art. 19 Abs. 5B können Sie jederzeit Ihre Agentur wechseln. Dabei ist es wichtig die gesetzliche und vertragliche Kündigungsfrist einzuhalten. Die Einsatzfirma ist gemäss AVG Artikel 22 Abs.3 auch nicht an das Personalbüro gebunden.
Wenn Sie sich jetzt bei uns melden, unterstützen wir Sie gerne bei Ihrem Wechsel.

Sie benötigen Hilfe? Kein Problem!

Füllen Sie das Formular aus oder rufen Sie uns einfach an.
Wir kontaktieren Sie dann unverzüglich.

    Temporärbüro wechseln

    Lebenslauf / Ausweis oder Pass/ AHV



    Auszeichnungen

    Wir sind stolz über jede einzelne Auszeichnung

    Doch ohne unsere geschätzten Mitarbeitenden, welche jeden Tag vollen Einsatz zeigen, wären wir niemals soweit gekommen. Vielen Dank an alle, die zu diesen Erfolgen beigetragen haben.

    Erfahrungen & Bewertungen zu Personal24 – eine Marke von Med Personal24 AG

    Testimonials

    Was unsere Kunden sagen

    Personalanfrage

    Wir finden für Sie die richtigen Mitarbeiter.