Kann ich mein Temporärbüro / Personalbüro wechseln?
Fast jeder Unternehmer oder Arbeitnehmer stellt sich diese Frage.
Der Wechsel des Temporärbüros / Personalbüros unterliegt einer einfachen gesetzlichen Grundlage, welche es zu beachten gibt.
Die Wahl einer temporären Einstellung ist jedem frei überlassen.
Gemäss Arbeitsvermittlungsgesetz AVG Art. 19 Abs. 5B können Sie jederzeit Ihre Agentur wechseln. Dabei ist es wichtig die gesetzliche und vertragliche Kündigungsfrist einzuhalten. Die Einsatzfirma ist gemäss AVG Artikel 22 Abs.3 auch nicht an das Personalbüro gebunden.
Wenn Sie sich jetzt bei uns melden, unterstützen wir Sie gerne bei Ihrem Wechsel.
Sie benötigen Hilfe? Kein Problem!
Füllen Sie das Formular aus oder rufen Sie uns einfach an.
Wir kontaktieren Sie dann unverzüglich.
Auszeichnungen
Wir sind stolz über jede einzelne Auszeichnung
Doch ohne unsere geschätzten Mitarbeitenden, welche jeden Tag vollen Einsatz zeigen, wären wir niemals soweit gekommen. Vielen Dank an alle, die zu diesen Erfolgen beigetragen haben.