Wechseln des Temporärbüros

Kann ich mein Temporärbüro / Personalbüro wechseln?

Fast jeder Unternehmer oder Arbeitnehmer stellt sich diese Frage.

Der Wechsel des Temporärbüros / Personalbüros unterliegt einer einfachen gesetzlichen Grundlage, welche es zu beachten gibt.

Die Wahl einer temporären Einstellung ist jedem frei überlassen.

Gemäss  Arbeits­vermittlungs­gesetz AVG Art. 19 Abs. 5B können Sie jederzeit Ihre Agentur wechseln. Dabei ist es wichtig die gesetzliche und vertragliche Kündigungsfrist einzuhalten. Die Einsatzfirma ist gemäss  AVG Artikel 22 Abs. 3 auch nicht an das Personalbüro gebunden.

Wenn Sie sich jetzt bei uns melden, unterstützen wir Sie gerne bei Ihrem Wechsel.

Unsere Dienstleistungen

  • Temporärstellen
  • Dauerstellen
  • Try & Hire
  • Payrolling/Outsourcing
  • Notdienst 365 Tag

Temporärbüro wechseln

Stellenbeschreibung

Auszeichnungen

Wir sind stolz über jede einzelne Auszeichnung

Doch ohne unsere geschätzten Mitarbeitenden, welche jeden Tag vollen Einsatz zeigen, wären wir niemals soweit gekommen. Vielen Dank an alle, die zu diesen Erfolgen beigetragen haben.

Erfahrungen & Bewertungen zu Personal24 – eine Marke von Med Personal24 AG

Testimonials

Was unsere Kunden sagen

Personalanfrage

Wir finden für Sie die richtigen Mitarbeiter.