Wechseln des Temporärbüros

Kann ich mein Temporärbüro / Personalbüro wechseln?

Fast jeder Unternehmer oder Arbeitnehmer stellt sich diese Frage.

Der Wechsel des Temporärbüros / Personalbüros unterliegt einer einfachen gesetzlichen Grundlage, welche es zu beachten gibt.

Die Wahl einer temporären Einstellung ist jedem frei überlassen.

Gemäss  Arbeits­vermittlungs­gesetz AVG Art. 19 Abs. 5B können Sie jederzeit Ihre Agentur wechseln. Dabei ist es wichtig die gesetzliche und vertragliche Kündigungsfrist einzuhalten. Die Einsatzfirma ist gemäss  AVG Artikel 22 Abs. 3 auch nicht an das Personalbüro gebunden.

Wenn Sie sich jetzt bei uns melden, unterstützen wir Sie gerne bei Ihrem Wechsel.

Unsere Dienstleistungen

  • Temporärstellen
  • Dauerstellen
  • Try & Hire
  • Payrolling/Outsourcing
  • Notdienst 365 Tag

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